ABU Büro für Arbeitssicherheit- Brandschutz - Umweltschutz
ABU Büro für Arbeitssicherheit- Brandschutz - Umweltschutz

Das Team

WIR- das Team der ABU Büro für Arbeitssicherheit, Brandschutz, Umweltschutz

 

 

Wir, das Team der ABU- Büro für Arbeitssicherheit, Brandschutz, Umweltschutz, gehen ins 21. Jahr des Bestehens. Gegründet wurde das Büro am 01.01.1993, in Brandenburg an der Havel. Wir haben unsere Niederlassungen in Brandenburg, Berlin und Sachsen. Das Team der ABU, besteht aus Sicherheitsingenieuren, Honorarbetriebsärzten, Hygienefachkräften und Technikern. Wir arbeiten Hand in Hand an Lösungen für mehr Sicherheit und Qualität im Umgang der Menschen mit Technik, Umwelt und Mobilität.

 

Ein Unternehmen zu führen heißt Verantwortung für Betrieb und Mitarbeiter zu tragen. Nur mit zukunftsweisenden, wirtschaftlichen Entscheidungen lässt sich der Fortbestand eines Unternehmens sichern. Deswegen konzentrieren sich heute viele Unternehmer auf ihre Kernkompetenzen und beauftragen externe Dienstleister für Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Hygiene.

 

Arbeitsschutz: europaweite Mindestvorschriften sind im Arbeitsschutzgesetz von 1996 festgeschrieben. Es überträgt dem Arbeitgeber zwar die Verantwortung, lässt ihm aber gleichzeitig viel Freiraum für individuelle Arbeitsschutzmaßnahmen bei speziellen betrieblichen Situationen.

 

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz von 1973 hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zu bestellen, die ihm beim Arbeits- und Gesundheitsschutz und bei der Unfallverhütung beraten und unterstützen.

 

Eines der wichtigsten Ziele moderner Unternehmensführung ist die langfristige Beschäftigung von gut ausgebildetem, engagiertem Personal. Das erreicht man mit einem Betriebsklima, welches von gegenseitiger Wertschätzung geprägt ist. Dazu gehört es auch, für die Sicherheit der Beschäftigten zu sorgen und die Bedürfnisse von Mitarbeitern bei der Gestaltung der Arbeit zu berücksichtigen- mit einem gut organisierten Arbeitsschutz.

 

Unsere Leistungen: Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV (Begehungen, Beratungen…), Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (ArbSchG, BioStoffV, GefStoffV, MuttSchG, TRGS…), Beratung und Auswahl von PSA, Prüfungen nach BetrSichV (Arbeitsmittel, Anschlagmittel, Leitern/Steighilfen, Regale…), Schulungen und Ausbildungen (Staplerfahrer, Ladungssicherung, Führungskräfte, SCC…), Gefahrstoffmanagement, Erstellung von Notfallkonzepte und Notfallhandbüchern, Explosionsschutz (Ex- Dokumente erstellen, Beratung…), Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Organisation der betrieblichen Sicherheitsorganisationen (ASA, Ersthelfer, Brandschutzhelfer…), Durchführung von orientierenden Messungen (Lärm, Temperatur, Helligkeit…), Beratung zum BEM und Workshops zum BGM (Gesundheitstage)

 

Arbeitsmedizin: Wettbewerbsfähigkeit durch gesunde Mitarbeiter. Der gesunde, motivierte und engagierte Mitarbeiter gewinnt als wesentlicher Erfolgsfaktor eine zunehmende Bedeutung für die Unternehmen. Nur wer sich überdurchschnittlich um die Gesundheit und das Wohlbefinden seiner Mitarbeiter bemüht, ist auch im Wettbewerb erfolgreich. Gesundheitsfördernde Maßnahmen haben nicht nur positive Auswirkungen auf die Reduktion von Fehlzeiten, sondern steigern auch die Motivation und Identifikation mit dem Unternehmen.

 

Unsere Leistungen: Arbeitsmedizinische Betreuung, Betriebliches Gesundheits-management, Reisemedizin, Schulungen zu betriebsspezifischen Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Verkehrsmedizin, Case Management u. v. m..

 

Hygiene: neben den bereits bestehenden Rechtsgrundlagen im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes kamen aktuell Rechtsanforderungen im Bereich der Pflege und Hygiene hinzu. Seit dem Inkrafttreten des Pflegequalitätssicherungsgesetzes und es Heimgesetzes wird Qualitätssicherung und der Bereich Hygiene in einem wesentlichen deutlicheren Ausmaß eingefordert als bisher.

 

Für die Pflegeeinrichtungen steht jetzt der Nachweis von qualitätssichernden Maßnahmen an, die regelmäßig extern überprüft werden sollen. Dies dient dem Nachweis der erbrachten Sorgfaltspflicht im Sinne der Produkthaftungsgesetzes und es BGB. Weiter Grundlagen sind das Infektionsschutzgesetz und die EG- Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene.

 

Brandschutz: immer häufiger sind in Europa Unternehmen von Brandkatastrophen betroffen. Zahlreiche Großbrände haben gezeigt, welche Folgen auftreten, wenn geeignete Brandverhütungsmaßnahmen unterlassen wurden.

Abgesehen von Personenschäden haben 73 % der von einer Brandkatastrophe betroffenen Unternehmen trotz Entschädigung Konkurs angemeldet. Meist können Dienstleistungen nicht mehr eingehalten werden, Regressanforderungen werden gestellt und Aufträge gehen verloren.

 

Unsere Leistungen: Aufstellen von Brandschutzordnungen und Alarm- und Einsatzplänen, Einhaltung rechtlicher Vorgaben, Ausbildung von Mitarbeitern als Brandschutz- und Evakuierungshelfern, Organisation und Durchführung von Räumungs- und Evakuierungs-übungen, Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegepläne bzw. deren Erstellung, Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren, Teilnahme an bzw. Durchführung von Brand-verhütungsschauen, Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden, der Feuerwehr und den Feuerversicherern.

 

 

Sicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen: Gefahren auf Baustellen haben vielfältige Ursachen. Witterungseinflüsse, Arbeiten mit Absturzgefahr, Termindruck und mangelnde Absprachen erhöhen das Verletzungsrisiko für Ihre Mitarbeiter. Unsere Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren, kurz SiGeKo, behalten auch auf großen Baustellen mit Beschäftigten aus mehreren Unternehmen den Überblick- von der Vorankündigung der Baustelle über das Ausarbeiten eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes sowie Aufstellen der Baustellenordnung bis zur Kontrolle der Arbeitsschutzmaßnahmen und der verschiedenen Arbeitgeber auf der Baustelle.

Unsere Leistungen: die Vorankündigung der Baustelle, Ausarbeitung eines SiGe- Planes, Erstellung einer Baustellenordnung und Zusammenstellung einer Unterlage mit den erforderlichen Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz, Überwachung laut SiGe- Plan, Sicherheitstechnische Begehungen, Einweisung der auf der Baustelle tätigen Unternehmen und Koordination der Arbeitsschutzmaßnahmen.

 

Sicherheit auf Spiel- und Freizeitanlagen- eine Verpflichtung für den Betreiber

Unfälle auf Kinderspielplätzen machen uns besonders betroffen, weil sie in den meisten Fällen vermeidbar sind. Und weil Kinder nie daran denken, dass etwas passieren könnte, sollten die Erwachsenen daran denken- Eltern, Aufsichtspersonen und vor allem die Betreiber von Spielanlagen.

Was wird gefordert?

Betreiber von Spielanlagen, also Städte, Gemeinden, karitative und sonstige Einrichtungen, unterliegen der „Verkehrssicherungspflicht“. Zusätzlich sind die Forderungen der jeweiligen Landesbauordnungen sowie verschiedene Normen zu erfüllen.

Daraus ergibt sich folgende Forderung:

  • Planung und Errichtung von Anlagen und Geräten auf Basis der gültigen Normen,
  • Pflege und Unterhaltung der Anlagen und Geräte,
  • Durchführung von Prüfungen an Geräten und Anlagen,
  • Einsatz von sachkundigem Personal,
  • Schulung und Weiterbildung des Personals und
  • Dokumentation.

Unsere Leistungen: Prüfung von Spielplätze mit ortsfesten Spielplatzgeräten, Kindertagesstätten, Skateanlagen, Kletteranlagen und Kletterwänden, Sporthallen, Sportplätze und Sportgeräte, Bäder, Wellness- und Saunabereiche, o. g. erstmalige und jährliche Hauptinspektion nach DIN SPEC 79161, Dokumentation und Schulung der verantwortlichen Mitarbeiter

 

Unsere sachkundigen und speziell ausgebildeten Mitarbeiter stehen Ihnen zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht. Eine Beauftragung zur Prüfung von Spiel- und Freizeitanlagen kann als Einzelauftrag oder auch als Beauftragung mit jährlich wiederkehrendem Rhythmus erfolgen.

 

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