ABU Büro für Arbeitssicherheit- Brandschutz - Umweltschutz
ABU Büro für Arbeitssicherheit- Brandschutz - Umweltschutz

Spielplatz- und Geräteprüfung

 

Sicherheit auf Spiel- und Freizeitanlagen- eine Verpflichtung für den Betreiber

 

Unfälle auf Kinderspielplätzen machen uns besonders betroffen, weil sie in den meisten Fällen vermeidbar sind. Und weil Kinder nie daran denken, dass etwas passieren könnte, sollten die Erwachsenen daran denken- Eltern, Aufsichtspersonen und vor allem die Betreiber von Spielanlagen.

 

Was wird gefordert?

 

Betreiber von Spielanlagen, also Städte, Gemeinden, karitative und sonstige Einrichtungen, unterliegen der „Verkehrssicherungspflicht“. Zusätzlich sind die Forderungen der jeweiligen Landesbauordnungen sowie verschiedene Normen zu erfüllen.

Daraus ergibt sich folgende Forderung:

  • Planung und Errichtung von Anlagen und Geräten auf Basis der gültigen Normen,
  • Pflege und Unterhaltung der Anlagen und Geräte,
  • Durchführung von Prüfungen an Geräten und Anlagen und
  • Einsatz von sachkundigem Personal.

 

Das ABU- Angebot:

  • Beurteilung der Spielgeräte, -anlagen und –kombinationen (Outdoor und Indoor),
  • Hinweise auf Abweichungen vom Sollzustand und
  • Vorschläge zur Beseitigung eventuell vorhandener Beanstandungen.

 

Für jede Anlage erhalten Sie einen separaten Prüfbericht.

 

Unsere sachkundigen und speziell ausgebildeten Mitarbeiter stehen Ihnen zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht. Und damit gerade Spielanlagen, die im Eigenbau entstanden sind, nicht gesperrt werden müssen, sollten sich Elterninitiativen fachkundig beraten lassen.

 

Wir helfen Ihnen.

 

 

 

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