Spielplatz- und Geräteprüfung
Sicherheit auf Spiel- und Freizeitanlagen- eine Verpflichtung für den Betreiber
Unfälle auf Kinderspielplätzen machen uns besonders betroffen, weil sie in den meisten Fällen vermeidbar sind. Und weil Kinder nie daran denken, dass etwas passieren könnte, sollten die Erwachsenen daran denken- Eltern, Aufsichtspersonen und vor allem die Betreiber von Spielanlagen.
Was wird gefordert?
Betreiber von Spielanlagen, also Städte, Gemeinden, karitative und sonstige Einrichtungen, unterliegen der „Verkehrssicherungspflicht“. Zusätzlich sind die Forderungen der jeweiligen Landesbauordnungen sowie verschiedene Normen zu erfüllen.
Daraus ergibt sich folgende Forderung:
Das ABU- Angebot:
Für jede Anlage erhalten Sie einen separaten Prüfbericht.
Unsere sachkundigen und speziell ausgebildeten Mitarbeiter stehen Ihnen zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht. Und damit gerade Spielanlagen, die im Eigenbau entstanden sind, nicht gesperrt werden müssen, sollten sich Elterninitiativen fachkundig beraten lassen.
Wir helfen Ihnen.